Auszug aus der SROrdnung des HFV
V. Spesenordnung für Schiedsrichter, Schiedsricher-Assistenten
und Schiedsrichter-Beobachter
§16
Räumlicher Geltungsbereich
Die Spesenordnung hat innerhalb des Verbandsgebietes Gültigkeit. Sie gilt auch beim Austausch mit anderen Landesverbänden, sofern keine Sonderregelungen getroffen sind.
§17
Spesen bei Seniorenspielen
Für Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten gelten nachstehende Spesensätze:
Hessenliga | EUR 60,00 |
Verbandsliga | EUR 50,00 |
Gruppenliga | EUR 30,00 |
Kreisoberliga | EUR 25,00 |
Kreisligen, Freundschaftsspiele, Pokalspiele auf Kreisebene, Reserven, AH Spiele, Frauenspiele | EUR 22,00 |
Sportfeste, Turniere (Sportplatz und Halle) für Senioren, Frauen und AH-Mannschaften |
bis fünf Stunden Abwesenheit | EUR 25,00 |
für jede weitere Stunde | EUR 7,00 |
im Hessenliga-Gespann | EUR 30,00 |
im Verbandsliga-Gespann | EUR 25,00 |
im Gruppenliga-Gespann | EUR 15,00 |
Gespann bei Pokalspielen auf Kreisebene und bei Frauenspielen | EUR 13,00 |
§18
Spesen bei Juniorenspielen
Für Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten gelten nachstehende Spesensätze:
A-, B- und C-Junioren-Hessenliga | EUR 20,00 |
A-, B- und C-Junioren-Verbandsliga | EUR 15,00 |
A- und B-Junioren/Juniorinnen Gruppenliga | EUR 15,00 |
A- und B-Junioren/Juniorinnen Kreis | EUR 14,00 |
Alle übrigen Junioren- od. Juniorinnenspiele | EUR 12,00 |
Turnier für Junioren- und Juniorinnen |
bis fünf Stunden Abwesenheit | EUR 18,00 |
für jede weitere Stunde | EUR 4,00 |
bei Juniorenspielen der A- und B- Junioren-Hessenliga | EUR 11,00 |
bei allen anderen Juniorenspielen | EUR 10,00 |
§19
Spesen bei Futsal-Seniorenspielen
Für den Schiedsrichtereinsatz gelten nachstehende Spesensätze:
Schiedsrichtereinsatz Hessenliga | EUR 23,00 |
Turniereinsatz |
bis fünf Stunden Abwesenheit | EUR 25,00 |
für jede weitere Stunde | EUR 7,00 |
§20
Spesen für Schiedsrichter-Beobachter
Für den Schiedsrichter-Beobachtereinsatz werden EUR 15,00 vergütet.
§21
Spesen bei Spielausfall
Reist ein Schiedsrichter zu einem Spiel an und stellt er fest, dass nicht gespielt werden kann, erhält er nur die Hälfte des jeweiligen Spesensatzes. Wenn der Schiedsrichter hätte erkennen müssen, dass das betroffene Spiel durch den Klassenleiter bereits vor Antritt seiner Anreise abgesetzt war, entfällt der Anspruch auf Spesen.
§22
Verkehrsmittel - Fahrtkosten
Es wird vergütet:
§23
Übernachtungsgeld
Das Übernachtungsgeld wird gemäß Beleg erstattet.
Stand 19.06.2016