Neulingslehrgang 2019

 

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Mindestalter:

Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 14 Jahren. Der HFV erlaubt in Ausnahmefällen eine Mindestalter von 12 Jahren.

 

Weitere Voraussetzungen:

Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein, Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 12 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen sowie einer Leistungsprüfung pro Jahr teilzunehmen.

 

Termine:

Fr. 12.04. ab 18 Uhr bis ca. 22 Uhr  (Präsenz)

Sa. 13.04. ab 9:30 Uhr bis ca. 12:30 Uhr (Präsenz)

Mo. 15.04. ab 18 Uhr bis ca. 22 Uhr (Präsenz)

Di. 16.04. ab 18 Uhr bis ca. 22 Uhr (Präsenz)

***dazwischen Online-Lernen/Modul (Infos dazu folgen auf Präsenzterminen) ***

Mi. 24.04. ab 18 Uhr bis ca. 22 Uhr (Prüfungstermin)

 

Prüfung:

Schriftliche Teil (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (definierte Intervallläufe) sind zu absolvieren.

 

Einsätze:

Nach der Prüfung ist man sofort einsetzbar, die Einsatzklasse hängt vom Alter ab und man kann dementsprechend schnell auch im Seniorenbereich bei Eignung eingesetzt werden. Bei den ersten Spielen erfolgt in der Anfangsphase möglichst eine individuelle Betreuung durch erfahrene Kollegen, sogenannten Paten oder auch Coaches.

 

Ansprechpartner :

Kreislehrwart Tobias Vogel, Telefon: 0151-23573542, E-Mail: Tobias.Vogel60885(at)t-online(dot)de

stellv. Kreislehrwart Kevin Hammerschlag, Mobil: 0151-50426005 E-Mail k-hammerschlag_sr(at)web(dot)de